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Niedersachsen

Gewerbeamt Samtgemeinde Artland

Zuständig für 4 Städte und Gemeinden mit rund 23.549 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Ordnung.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Samtgemeinde Artland
Markt 2
49610 Quakenbrück
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Öffnungszeiten
Montag und Dienstag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr | 14:00 Uhr - 16:30 Uhr; Mittwoch auf Termin (08:00 Uhr - 12:30 Uhr); Donnerstag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr | 14:00 Uhr - 17:30 Uhr; Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Artland zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Samtgemeinde Artland?

Anschrift: Markt 2, 49610 Quakenbrück. Telefon: +49 5431 182-139. Öffnungszeiten: Montag und Dienstag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr | 14:00 Uhr - 16:30 Uhr; Mittwoch auf Termin (08:00 Uhr - 12:30 Uhr); Donnerstag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr | 14:00 Uhr - 17:30 Uhr; Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Artland zuständig?

Für 4 Städte und Gemeinden, darunter Quakenbrück, Badbergen, Nortrup, Menslage.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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