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Niedersachsen

Gewerbeamt Samtgemeinde Bardowick

Zuständig für 7 Städte und Gemeinden mit rund 17.637 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Samtgemeinde Bardowick.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Samtgemeinde Bardowick
Schulstraße 12
21357 Bardowick
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Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr; Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.30 Uhr; Das Einwohnermeldeamt ist zusätzlich dienstags von 15.00 bis 17.30 Uhr geöffnet.; Mittwoch geschlossen!

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Bardowick zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Samtgemeinde Bardowick?

Anschrift: Schulstraße 12, 21357 Bardowick. Telefon: +49 4131 1201-0. Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr; Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.30 Uhr; Das Einwohnermeldeamt ist zusätzlich dienstags von 15.00 bis 17.30 Uhr geöffnet.; Mittwoch geschlossen!. E-Mail: info@bardowick.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Bardowick zuständig?

Für 7 Städte und Gemeinden, darunter Bardowick, Vögelsen, Radbruch, Handorf, Barum, Wittorf, Mechtersen.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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