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Niedersachsen

Gewerbeamt Samtgemeinde Boffzen

Zuständig für 4 Städte und Gemeinden mit rund 6.218 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Gewerbeangelegenheiten.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Samtgemeinde Boffzen
Heinrich-Ohm-Str. 22
37691 Boffzen
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Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag; 08.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr - 16.00 Uhr; Freitag; 08.00 - 12.00 Uhr
Fax
05271 9560-36

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Boffzen zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Samtgemeinde Boffzen?

Anschrift: Heinrich-Ohm-Str. 22, 37691 Boffzen. Telefon: +49 5271 9560-0. Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag; 08.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr - 16.00 Uhr; Freitag; 08.00 - 12.00 Uhr. E-Mail: ordnungsverwaltung@boffzen.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Boffzen zuständig?

Für 4 Städte und Gemeinden, darunter Boffzen, Lauenförde, Fürstenberg, Derental.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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