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Niedersachsen

Gewerbeamt Samtgemeinde Brome

Zuständig für 7 Städte und Gemeinden mit rund 16.068 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Samtgemeinde Brome - Fachbereich Ordnungswesen, ServiceCenter.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Samtgemeinde Brome
Bahnhofstraße 36
38465 Brome
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Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 18:00 Uhr; Dienstag 07:00 - 18:00 Uhr; Mittwoch 07:00 - 12:00 Uhr; Donnerstag 07:00 - 18:00 Uhr; Freitag 07:00 - 12:00 Uhr; Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Fax
05833 84-900

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Brome zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Samtgemeinde Brome?

Anschrift: Bahnhofstraße 36, 38465 Brome. Telefon: +49 5833 84-0. Öffnungszeiten: Montag 07:00 - 18:00 Uhr; Dienstag 07:00 - 18:00 Uhr; Mittwoch 07:00 - 12:00 Uhr; Donnerstag 07:00 - 18:00 Uhr; Freitag 07:00 - 12:00 Uhr; Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.. E-Mail: Servicecenter@Samtgemeinde-Brome.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Brome zuständig?

Für 7 Städte und Gemeinden, darunter Rühen, Brome, Parsau, Ehra-Lessien, Tülau, Tiddische, Bergfeld.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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