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Niedersachsen

Gewerbeamt Samtgemeinde Elm-Asse

Zuständig für 12 Städte und Gemeinden mit rund 17.439 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Samtgemeinde Elm-Asse.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Samtgemeinde Elm-Asse
Markt 3
38170 Schöppenstedt
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Öffnungszeiten
Hinweis:; Rathaus in Schöppenstedt; Montag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr; Dienstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14.00 - 15.30 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr; Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fax
05332 938-101

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Elm-Asse zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Samtgemeinde Elm-Asse?

Anschrift: Markt 3, 38170 Schöppenstedt. Telefon: +49 5332 938-0. Öffnungszeiten: Hinweis:; Rathaus in Schöppenstedt; Montag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr; Dienstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14.00 - 15.30 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr; Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr. E-Mail: rathaus@elm-asse.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Elm-Asse zuständig?

Für 12 Städte und Gemeinden, darunter Schöppenstedt, Denkte, Remlingen-Semmenstedt, Kissenbrück, Wittmar, Uehrde, Kneitlingen, Winnigstedt und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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