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Niedersachsen

Gewerbeamt Samtgemeinde Grasleben

Zuständig für 4 Städte und Gemeinden mit rund 4.512 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: III - Fachbereich Bauen und Ordnung.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Samtgemeinde Grasleben
Bahnhofstraße 4
38368 Grasleben
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Öffnungszeiten
MO 08:30 - 12:00 Uhr; DI 08:30 - 12:00 Uhr; 14:00 - 16:00 Uhr; MI keine Sprechzeiten; DO 08:30 - 12:00 Uhr; 14:00 - 18:00 Uhr; FR 07:00 - 12:00 Uhr
Fax
05357 9600-55

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Grasleben zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Samtgemeinde Grasleben?

Anschrift: Bahnhofstraße 4, 38368 Grasleben. Telefon: +49 5357 9600-0. Öffnungszeiten: MO 08:30 - 12:00 Uhr; DI 08:30 - 12:00 Uhr; 14:00 - 16:00 Uhr; MI keine Sprechzeiten; DO 08:30 - 12:00 Uhr; 14:00 - 18:00 Uhr; FR 07:00 - 12:00 Uhr. E-Mail: grasleben@grasleben.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Grasleben zuständig?

Für 4 Städte und Gemeinden, darunter Grasleben, Mariental, Rennau, Querenhorst.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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