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Niedersachsen

Gewerbeamt Samtgemeinde Horneburg

Zuständig für 5 Städte und Gemeinden mit rund 13.925 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Samtgemeinde Horneburg.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Samtgemeinde Horneburg
Lange Straße 47/49
21640 Horneburg
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Öffnungszeiten
Wir haben für Sie zu folgenden Zeiten geöffnet:; Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr; Montag: 14.00 – 16.00 Uhr; Donnerstag: 14.00 – 18.00 Uhr; Auch können Sie bei Bedarf außerhalb unserer Öffnungszeiten Termine mit uns vereinbaren. Rufen Sie uns gern an.; Sollten Sie eine Frage haben, uns Ihre Kritik mitteilen wollen oder einen Tipp oder Vorschlag an uns haben, verwenden Sie gern das unten stehende Formular.
Fax
04163 8079-77

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Horneburg zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Samtgemeinde Horneburg?

Anschrift: Lange Straße 47/49, 21640 Horneburg. Telefon: +49 4163 8079-0. Öffnungszeiten: Wir haben für Sie zu folgenden Zeiten geöffnet:; Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr; Montag: 14.00 – 16.00 Uhr; Donnerstag: 14.00 – 18.00 Uhr; Auch können Sie bei Bedarf außerhalb unserer Öffnungszeiten Termine mit uns vereinbaren. Rufen Sie uns gern an.; Sollten Sie eine Frage haben, uns Ihre Kritik mitteilen wollen oder einen Tipp oder Vorschlag an uns haben, verwenden Sie gern das unten stehende Formular.. E-Mail: info@horneburg.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Horneburg zuständig?

Für 5 Städte und Gemeinden, darunter Horneburg, Dollern, Bliedersdorf, Nottensdorf, Agathenburg.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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