Niedersachsen
Gewerbeamt Samtgemeinde Rodenberg
Zuständig für 6 Städte und Gemeinden mit rund 15.451 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Samtgemeinde Rodenberg.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Samtgemeinde Rodenberg
Amtsstraße 5
31552 Rodenberg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 5723 7050
- Öffnungszeiten
- Mo. - Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr; Mo. - Mi. 13.30 bis 16.00 Uhr; Do. 13.30 bis 18.00 Uhr
- info@rodenberg.de
- Fax
- 05723 70550
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Weitere Stellen
- Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis SchaumburgJahnstraße 20, 31655 Stadthagenea@landkreis-schaumburg.de
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Rodenberg zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Samtgemeinde Rodenberg?
Anschrift: Amtsstraße 5, 31552 Rodenberg. Telefon: +49 5723 7050. Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr; Mo. - Mi. 13.30 bis 16.00 Uhr; Do. 13.30 bis 18.00 Uhr. E-Mail: info@rodenberg.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Rodenberg zuständig?
Für 6 Städte und Gemeinden, darunter Rodenberg, Lauenau, Apelern, Hülsede, Pohle, Messenkamp.
Hat das Gewerbeamt Samtgemeinde Rodenberg weitere Standorte?
Ja, einen weiteren Standort: Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Schaumburg, Stadthagen.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
Weitere Gewerbeämter im selben Kreis
- Gewerbeamt Auetal
- Gewerbeamt Bückeburg
- Gewerbeamt Obernkirchen
- Gewerbeamt Rinteln
- Gewerbeamt Samtgemeinde Eilsen
- Gewerbeamt Samtgemeinde Lindhorst
- Gewerbeamt Samtgemeinde Nenndorf
- Gewerbeamt Samtgemeinde Niedernwöhren
- Gewerbeamt Samtgemeinde Nienstädt
- Gewerbeamt Samtgemeinde Sachsenhagen
- Gewerbeamt Stadthagen