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Niedersachsen

Gewerbeamt Samtgemeinde Schwarmstedt

Zuständig für 5 Städte und Gemeinden mit rund 13.090 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Samtgemeinde Schwarmstedt - Bürgerbüro.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt
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Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 14:00 Uhr; Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:30 Uhr; Mi. 08:30 - 14:00 Uhr; Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:30 Uhr; Fr. 08:30 - 14:00 Uhr; Hinweis:; Außer an gesetzlichen Feiertagen
Fax
0511 93697-0027
Website der Stelle
schwarmstedt.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Schwarmstedt zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Samtgemeinde Schwarmstedt?

Anschrift: Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt. Telefon: +49 5071 809-99. Öffnungszeiten: Mo. 08:30 - 14:00 Uhr; Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:30 Uhr; Mi. 08:30 - 14:00 Uhr; Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:30 Uhr; Fr. 08:30 - 14:00 Uhr; Hinweis:; Außer an gesetzlichen Feiertagen. E-Mail: buergerbuero@schwarmstedt.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Schwarmstedt zuständig?

Für 5 Städte und Gemeinden, darunter Schwarmstedt, Lindwedel, Buchholz (Aller), Gilten, Essel.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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