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Niedersachsen

Gewerbeamt Samtgemeinde Sögel

Zuständig für 8 Städte und Gemeinden mit rund 16.869 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Samtgemeinde Sögel - Fachbereich 40 - Gewerbeamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Samtgemeinde Sögel
Ludmillenhof
49751 Sögel
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Montag bis Donnerstag 14:30 - 16:30 Uhr

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Sögel zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Samtgemeinde Sögel?

Anschrift: Ludmillenhof, 49751 Sögel. Telefon: +49 5952 206546. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Montag bis Donnerstag 14:30 - 16:30 Uhr. E-Mail: gewerbe@soegel.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Sögel zuständig?

Für 8 Städte und Gemeinden, darunter Sögel, Börger, Spahnharrenstätte, Klein Berßen, Werpeloh, Stavern, Groß Berßen, Hüven.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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