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Sachsen

Gewerbeamt Sebnitz

Zuständig für Sebnitz. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Große Kreisstadt Sebnitz.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Sebnitz
Kirchstraße 5
01855 Sebnitz
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 35971 53053
Website der Stelle
sebnitz.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Sebnitz

Gebühr
22 € bis 112 €
Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis, lfd. Nr. 46 Tarifstelle 2 · Quelle
Gewerbesteuer-Hebesatz
440 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
–
Kein Online-Dienst gemeldet
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, schriftlich oder vor Ort beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Pirna, Clara-Zetkin-Straße 1, 01796 Pirna, 03501 551-0.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Dresden (ihk.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Dresden (hwk-dresden.de). Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Sebnitz rund 3.927 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Sebnitz?

Anschrift: Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz. Telefon: +49 35971 84-0. E-Mail: info@stadtverwaltung-sebnitz.de.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

22 € bis 112 €, Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis, lfd. Nr. 46 Tarifstelle 2. Den genauen Betrag setzt die Gemeinde innerhalb dieses Rahmens fest.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

440 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.927 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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