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Hessen

Gewerbeamt Seligenstadt

Zuständig für Seligenstadt. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Stadt Seligenstadt - Ordnungsamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Seligenstadt
Marktplatz 1
63500 Seligenstadt
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Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Seligenstadt

Gebühr
36 €
Verwaltungskostenordnung Wirtschaft Hessen, Nr. 2131 (28 €) und 2132 (8 €) · Quelle
Gewerbesteuer-Hebesatz
357 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
–
Kein Online-Dienst gemeldet
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, schriftlich oder vor Ort beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Offenbach am Main, Bieberer Straße 59, 63065 Offenbach, 069 2545-2545.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Rhein-Main. Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Seligenstadt rund 3.186 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Seligenstadt?

Anschrift: Marktplatz 1, 63500 Seligenstadt. Telefon: +49 6182 873210. E-Mail: ordnungsamt@seligenstadt.de.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

36 €, Verwaltungskostenordnung Wirtschaft Hessen, Nr. 2131 (28 €) und 2132 (8 €).

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

357 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.186 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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