Gewerbeämter.org

Niedersachsen

Gewerbeamt Springe

Zuständig für Springe. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Fachdienst 32 - Ordnung und Verkehr.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Springe
Auf dem Burghof 1
31832 Springe
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Nach Vereinbarung.

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Springe

Gebühr
32,50 €
laut Leistungsbeschreibung der Gemeinde · Quelle
Gewerbesteuer-Hebesatz
450 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
Ja
springe.de
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, online über springe.de oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Hannover-Land I, Göttinger Chaus. 83, 30459 Hannover, 0511 419-1.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Hannover weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Hannover (hwk-hannover.de). Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Springe rund 4.016 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Springe?

Anschrift: Auf dem Burghof 1, 31832 Springe. Öffnungszeiten: Nach Vereinbarung.. E-Mail: ordnungundverkehr@springe.de.

Kann ich mein Gewerbe online anmelden?

Ja, über springe.de: https://www.springe.de/buergerservice/online/angebot/gewerbeanmeldung-900000048-24600.html

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

32,50 €, laut Leistungsbeschreibung der Gemeinde.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

450 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 4.016 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

Weitere Gewerbeämter im selben Kreis