Hessen
Gewerbeamt Steinau an der Straße
Zuständig für Steinau an der Straße. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Stadt Steinau an der Straße - Gewerbeamt.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Steinau an der Straße
Brüder-Grimm-Straße 47
36396 Steinau an der Straße
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6663 973-38
- Öffnungszeiten
- Bitte beachten Sie, dass wir unsere Dienstleistungen ausschließlich über feste Terminvereinbarung anbieten.; Für die Vereinbarung eines Termins nutzen Sie bitte unser Onlineterminbuchungssystem oder melden sich telefonisch in der zuständigen Fachabteilung.; Unser Telefonverzeichnis finden Sie auf unserer Internetseite www.steinau.eu/Rathaus & Verwaltung/Stadtverwaltung/Telefonverzeichnis
- gewerbeamt@steinau.de
- Fax
- 06663 973-50
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Gewerbe anmelden in Steinau an der Straße
- Online anmelden
- –
- Kein Online-Dienst gemeldet
Gewerbe anmelden
Gleichzeitig mit dem Beginn, schriftlich oder vor Ort beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.
Fragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Gelnhausen, Frankfurter Straße 14, 63571 Gelnhausen, 069 2545-2545.
Kammer
Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern (ihk.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Wiesbaden. Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.
Gewerbesteuer
Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Steinau an der Straße rund 3.793 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).
Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Steinau an der Straße?
Anschrift: Brüder-Grimm-Straße 47, 36396 Steinau an der Straße. Telefon: +49 6663 973-38. Öffnungszeiten: Bitte beachten Sie, dass wir unsere Dienstleistungen ausschließlich über feste Terminvereinbarung anbieten.; Für die Vereinbarung eines Termins nutzen Sie bitte unser Onlineterminbuchungssystem oder melden sich telefonisch in der zuständigen Fachabteilung.; Unser Telefonverzeichnis finden Sie auf unserer Internetseite www.steinau.eu/Rathaus & Verwaltung/Stadtverwaltung/Telefonverzeichnis. E-Mail: gewerbeamt@steinau.de.
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
36 €, Verwaltungskostenordnung Wirtschaft Hessen, Nr. 2131 (28 €) und 2132 (8 €).
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?
425 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.793 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
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