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Baden-Württemberg

Gewerbeamt Steinen

Zuständig für Steinen. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Sachgebiet Sicherheit, Ordnung und Soziales.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Steinen
Eisenbahnstraße 31
79585 Steinen
Auf der Karte zeigen
Fax
07627 9100-22
Website der Stelle
steinen.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Steinen

Gebühr
nicht veröffentlicht
Gewerbesteuer-Hebesatz
380 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
Ja
geve-online.de
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, online über geve-online.de oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Lörrach, Luisenstr. 10, 79539 Lörrach, 07621 1678-0.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee (konstanz.ihk.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Freiburg (hwk-freiburg.de). Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Steinen rund 3.392 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Steinen?

Anschrift: Eisenbahnstraße 31, 79585 Steinen. Telefon: +49 7627 9100-0. E-Mail: ordnungsamt@steinen.de.

Kann ich mein Gewerbe online anmelden?

Ja, über geve-online.de: https://www.geve-online.de/steinen

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

380 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.392 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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