Sachsen-Anhalt
Gewerbeamt Südliches Anhalt
Zuständig für Südliches Anhalt. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Stadt Südliches Anhalt - Gewerbeangelegenheiten.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Südliches Anhalt
Hauptstraße 31
06369 Weißandt-Gölzau
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 34978 265-36
- Öffnungszeiten
- Montag: geschlossen; Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr; Mittwoch: geschlossen; Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr; Freitag: geschlossen; Wichtige Termine außerhalb der Sprechzeiten können mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/-in individuell vereinbart werden.; Termine für das Einwohnermeldeamt können online gebucht werden. Auch eine telefonische Terminvergabe ist möglich.
- Fax
- 034978 265-58
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Gewerbe anmelden in Südliches Anhalt
Gewerbe anmelden
Gleichzeitig mit dem Beginn, online über Gewerbe-Onlinedienst oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.
Fragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Bitterfeld-Wolfen, OT Bitterfeld Mittelstraße 20, 06749 Bitterfeld-Wolfen, 03493 345-0.
Kammer
Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Halle. Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.
Gewerbesteuer
Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Südliches Anhalt rund 3.124 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).
Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Südliches Anhalt?
Anschrift: Hauptstraße 31, 06369 Weißandt-Gölzau. Telefon: +49 34978 265-36. Öffnungszeiten: Montag: geschlossen; Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr; Mittwoch: geschlossen; Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr; Freitag: geschlossen; Wichtige Termine außerhalb der Sprechzeiten können mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/-in individuell vereinbart werden.; Termine für das Einwohnermeldeamt können online gebucht werden. Auch eine telefonische Terminvergabe ist möglich.. E-Mail: info@suedliches-anhalt.de.
Kann ich mein Gewerbe online anmelden?
Ja, über Gewerbe-Onlinedienst: https://gewerbe.buergerdienste-online.de/webclient/app/m/15082377
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
15 € bis 60 €, Allgemeine Gebührenordnung Sachsen-Anhalt, lfd. Nr. 69 Tarifstelle 1. Den genauen Betrag setzt die Gemeinde innerhalb dieses Rahmens fest.
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?
350 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.124 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.