Gewerbeämter.org

Sachsen-Anhalt

Gewerbeamt Verbandsgemeinde An der Finne

Zuständig für 7 Städte und Gemeinden mit rund 11.091 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde An der Finne - Gewerbeamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde An der Finne
Bahnhofstraße 2 a
06647 Bad Bibra
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen; Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr; Mittwoch: geschlossen; Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr; Freitag: 9.00-12.00 Uhr; Außenstelle in Eckartsberga nur: zeitweise jeden 1. Dienstag im Monat von 16.00 - 18.00 Uhr (telefonisch erfragen)
Fax
034465 602-14

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde An der Finne zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde An der Finne?

Anschrift: Bahnhofstraße 2 a, 06647 Bad Bibra. Telefon: +49 34467 302-11. Öffnungszeiten: Montag: geschlossen; Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr; Mittwoch: geschlossen; Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr; Freitag: 9.00-12.00 Uhr; Außenstelle in Eckartsberga nur: zeitweise jeden 1. Dienstag im Monat von 16.00 - 18.00 Uhr (telefonisch erfragen). E-Mail: info@vgem-finne.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde An der Finne zuständig?

Für 7 Städte und Gemeinden, darunter Bad Bibra, Eckartsberga, Kaiserpfalz, An der Poststraße, Finne, Lanitz-Hassel-Tal, Finneland.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

Weitere Gewerbeämter im selben Kreis