Sachsen-Anhalt
Gewerbeamt Verbandsgemeinde An der Finne
Zuständig für 7 Städte und Gemeinden mit rund 11.091 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde An der Finne - Gewerbeamt.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde An der Finne
Bahnhofstraße 2 a
06647 Bad Bibra
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 34467 302-11
- Öffnungszeiten
- Montag: geschlossen; Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr; Mittwoch: geschlossen; Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr; Freitag: 9.00-12.00 Uhr; Außenstelle in Eckartsberga nur: zeitweise jeden 1. Dienstag im Monat von 16.00 - 18.00 Uhr (telefonisch erfragen)
- info@vgem-finne.de
- Fax
- 034465 602-14
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde An der Finne zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- Bad BibraHebesatz 370 %
- EckartsbergaHebesatz 300 %
- KaiserpfalzHebesatz 350 %
- An der PoststraßeHebesatz 320 %
- FinneHebesatz 300 %
- Lanitz-Hassel-TalHebesatz 300 %
- FinnelandHebesatz 325 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde An der Finne?
Anschrift: Bahnhofstraße 2 a, 06647 Bad Bibra. Telefon: +49 34467 302-11. Öffnungszeiten: Montag: geschlossen; Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr; Mittwoch: geschlossen; Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr; Freitag: 9.00-12.00 Uhr; Außenstelle in Eckartsberga nur: zeitweise jeden 1. Dienstag im Monat von 16.00 - 18.00 Uhr (telefonisch erfragen). E-Mail: info@vgem-finne.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde An der Finne zuständig?
Für 7 Städte und Gemeinden, darunter Bad Bibra, Eckartsberga, Kaiserpfalz, An der Poststraße, Finne, Lanitz-Hassel-Tal, Finneland.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.