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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Bellheim

Zuständig für 4 Städte und Gemeinden mit rund 13.778 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Bellheim - Ordnungs- und Sozialabteilung.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Bellheim
Schubertstr. 18
76756 Bellheim
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Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8.oo - 12.3o Uhr Sozialamt Dienstag geschlossen Mittwoch 14.oo - 18.oo Uhr Montag u. Donnerstag 14.oo - 16.oo Uhr
Fax
07272 7008-555
Website der Stelle
vg-bellheim.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Bellheim zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Bellheim?

Anschrift: Schubertstr. 18, 76756 Bellheim. Telefon: +49 7272 7008-0. Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8.oo - 12.3o Uhr Sozialamt Dienstag geschlossen Mittwoch 14.oo - 18.oo Uhr Montag u. Donnerstag 14.oo - 16.oo Uhr. E-Mail: verbandsgemeinde@vg-bellheim.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Bellheim zuständig?

Für 4 Städte und Gemeinden, darunter Bellheim, Zeiskam, Ottersheim bei Landau, Knittelsheim.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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