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Sachsen-Anhalt

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land

Zuständig für 6 Städte und Gemeinden mit rund 7.670 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land - Fachdienst Bürgerservice.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
Bismarckstraße 12
39524 Schönhausen (Elbe)
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Öffnungszeiten
Montag 9:00 - 12:00 Uhr; Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr; Freitag 9:00 - 12:00 Uhr; Hinweis:; Eine Terminvereinbarung wird empfohlen
Fax
039323 840-30

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land?

Anschrift: Bismarckstraße 12, 39524 Schönhausen (Elbe). Telefon: +49 39323 840-0. Öffnungszeiten: Montag 9:00 - 12:00 Uhr; Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr; Freitag 9:00 - 12:00 Uhr; Hinweis:; Eine Terminvereinbarung wird empfohlen. E-Mail: amt@elbe-havel-land.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land zuständig?

Für 6 Städte und Gemeinden, darunter Schönhausen (Elbe), Klietz, Kamern, Wust-Fischbeck, Schollene, Sandau (Elbe).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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