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Brandenburg

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Liebenwerda

Zuständig für 4 Städte und Gemeinden mit rund 23.183 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Gewerbeangelegenheiten.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Liebenwerda
Heinrich-Zille-Straße 9a
04895 Falkenberg/Elster
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Öffnungszeiten
Dienstag: 08:30-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr; Donnerstag: 08:30-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr; Freitag: 08:30-11:30 Uhr

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Liebenwerda zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Liebenwerda?

Anschrift: Heinrich-Zille-Straße 9a, 04895 Falkenberg/Elster. Öffnungszeiten: Dienstag: 08:30-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr; Donnerstag: 08:30-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr; Freitag: 08:30-11:30 Uhr.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Liebenwerda zuständig?

Für 4 Städte und Gemeinden, darunter Bad Liebenwerda, Falkenberg/Elster, Uebigau-Wahrenbrück, Mühlberg/Elbe.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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