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Sachsen-Anhalt

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra

Zuständig für 8 Städte und Gemeinden mit rund 13.576 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra - Gewerbe / Hunderegister.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra
An der Hütte 1
06311 Helbra
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Öffnungszeiten
Montag:; 09:00 - 12:00 Uhr; Dienstag:; 09:00 - 12:00 Uhr; 14:00 - 17:30 Uhr; Mittwoch:; geschlossen; Donnerstag:; 09:00 - 12:00 Uhr; 14:00 - 15:30 Uhr; Freitag:; 09:00 - 12:00 Uhr
Fax
034772 27231

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra?

Anschrift: An der Hütte 1, 06311 Helbra. Telefon: +49 34772 50-158. Öffnungszeiten: Montag:; 09:00 - 12:00 Uhr; Dienstag:; 09:00 - 12:00 Uhr; 14:00 - 17:30 Uhr; Mittwoch:; geschlossen; Donnerstag:; 09:00 - 12:00 Uhr; 14:00 - 15:30 Uhr; Freitag:; 09:00 - 12:00 Uhr. E-Mail: info@verwaltungsamt-helbra.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra zuständig?

Für 8 Städte und Gemeinden, darunter Helbra, Klostermansfeld, Benndorf, Ahlsdorf, Hergisdorf, Blankenheim, Wimmelburg, Bornstedt.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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