Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rhein-Selz
Zuständig für 20 Städte und Gemeinden mit rund 40.459 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Rhein-Selz - 4.3.1/2 - Gewerbe.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rhein-Selz
Sant' Ambrogio-Ring 33
55276 Oppenheim
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6133 4901-0
- Öffnungszeiten
- Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Montag 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr Mittwochs ist die Verwaltung geschlossen.
- info@vg-rhein-selz.de
- Fax
- 06133 4901-201
- Website der Stelle
- vg-rhein-selz.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rhein-Selz zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- NiersteinHebesatz 390 %
- OppenheimHebesatz 400 %
- GuntersblumHebesatz 405 %
- MommenheimHebesatz 380 %
- UndenheimHebesatz 380 %
- DienheimHebesatz 380 %
- HahnheimHebesatz 380 %
- SelzenHebesatz 380 %
- DexheimHebesatz 380 %
- KöngernheimHebesatz 380 %
- UelversheimHebesatz 380 %
- DalheimHebesatz 380 %
- DolgesheimHebesatz 380 %
- Dorn-DürkheimHebesatz 380 %
- FriesenheimHebesatz 380 %
- WeinolsheimHebesatz 385 %
- HillesheimHebesatz 380 %
- LudwigshöheHebesatz 380 %
- EimsheimHebesatz 380 %
- WintersheimHebesatz 365 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rhein-Selz?
Anschrift: Sant' Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim. Telefon: +49 6133 4901-0. Öffnungszeiten: Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Montag 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr Mittwochs ist die Verwaltung geschlossen.. E-Mail: info@vg-rhein-selz.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rhein-Selz zuständig?
Für 20 Städte und Gemeinden, darunter Nierstein, Oppenheim, Guntersblum, Mommenheim, Undenheim, Dienheim, Hahnheim, Selzen und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.