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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rhein-Selz

Zuständig für 20 Städte und Gemeinden mit rund 40.459 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Rhein-Selz - 4.3.1/2 - Gewerbe.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rhein-Selz
Sant' Ambrogio-Ring 33
55276 Oppenheim
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Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Montag 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr Mittwochs ist die Verwaltung geschlossen.
Fax
06133 4901-201
Website der Stelle
vg-rhein-selz.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rhein-Selz zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rhein-Selz?

Anschrift: Sant' Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim. Telefon: +49 6133 4901-0. Öffnungszeiten: Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Montag 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr Mittwochs ist die Verwaltung geschlossen.. E-Mail: info@vg-rhein-selz.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rhein-Selz zuständig?

Für 20 Städte und Gemeinden, darunter Nierstein, Oppenheim, Guntersblum, Mommenheim, Undenheim, Dienheim, Hahnheim, Selzen und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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