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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rheinauen

Zuständig für 4 Städte und Gemeinden mit rund 23.917 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Waldsee.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rheinauen
Ludwigstraße 99
67165 Waldsee
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Öffnungszeiten
Montag, Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)
Fax
06236 4182-999
Website der Stelle
vg-rheinauen.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Weitere Stellen

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rheinauen zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rheinauen?

Anschrift: Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee. Telefon: +49 6236 4182-312. Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung). E-Mail: buergerbuero-waldsee@vg-rheinauen.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rheinauen zuständig?

Für 4 Städte und Gemeinden, darunter Altrip, Neuhofen, Waldsee, Otterstadt.

Hat das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rheinauen weitere Standorte?

Ja, 3 weitere Standorte: Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Altrip, Altrip; Verbandsgemeinde Rheinauen - Fachbereich 3.1 - Sicherheit und Ordnung, Altrip; Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - (21) Ordnungsbehörde, Ludwigshafen am Rhein.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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