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Sachsen-Anhalt

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Vorharz

Zuständig für 7 Städte und Gemeinden mit rund 11.627 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Vorharz - Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Vorharz
Markt 7
38828 Wegeleben
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Öffnungszeiten
Montag: 9.00-12.00 Uhr; Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr; Mittwoch: geschlossen; Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr; Freitag: 9.00-12.00 Uhr
Fax
039423 851-92

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Vorharz zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Vorharz?

Anschrift: Markt 7, 38828 Wegeleben. Telefon: +49 39423 851-46. Öffnungszeiten: Montag: 9.00-12.00 Uhr; Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr; Mittwoch: geschlossen; Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr; Freitag: 9.00-12.00 Uhr. E-Mail: info@vorharz.net.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Vorharz zuständig?

Für 7 Städte und Gemeinden, darunter Wegeleben, Schwanebeck, Harsleben, Ditfurt, Selke-Aue, Hedersleben, Groß Quenstedt.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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