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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wonnegau

Zuständig für 10 Städte und Gemeinden mit rund 11.848 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wonnegau
Am Schneller 3
67574 Osthofen
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Geprüft am 15.10.2026 auf der offiziellen Seite Quelle 1. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Hinweis: Das Behördenverzeichnis des Landes nennt für die Gewerbeanmeldung hier keine Stelle. Angegeben ist die Verwaltung, die nach Landesrecht zuständig ist, mit der Anschrift aus dem Gemeindeverzeichnis des Bundeszentralamts für Steuern. Bitte vor dem Besuch auf der Seite der Gemeinde prüfen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wonnegau zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wonnegau?

Anschrift: Am Schneller 3, 67574 Osthofen.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wonnegau zuständig?

Für 10 Städte und Gemeinden, darunter Westhofen, Dittelsheim-Heßloch, Bechtheim, Gundersheim, Gundheim, Monzernheim, Hangen-Weisheim, Hochborn und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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