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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Betzenstein

Zuständig für 2 Städte und Gemeinden mit rund 3.841 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Betzenstein.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Betzenstein
Nürnberger Str. 5
91282 Betzenstein
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Postfiliale im Rathaus: Mo 09.00 - 12.00 Di 14.00 - 16.00 Mi 10.00 - 12.00 Do 15.00 - 18.00 Fr 09 - 12.00 Sa 10.00 - 11.00; und nach Vereinbarung
Fax
+49 9244 9852-23
Website der Stelle
betzenstein.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Betzenstein zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Betzenstein?

Anschrift: Nürnberger Str. 5, 91282 Betzenstein. Telefon: +49 9244 9852-0. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Postfiliale im Rathaus: Mo 09.00 - 12.00 Di 14.00 - 16.00 Mi 10.00 - 12.00 Do 15.00 - 18.00 Fr 09 - 12.00 Sa 10.00 - 11.00; und nach Vereinbarung. E-Mail: poststelle@vgem-betzenstein.bayern.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Betzenstein zuständig?

Für 2 Städte und Gemeinden, darunter Betzenstein, Plech.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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