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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Breitbrunn a. Chiemsee

Zuständig für 3 Städte und Gemeinden mit rund 2.782 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Breitbrunn a.Chiemsee - Melde/Passamt und Gewerbeamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Breitbrunn a. Chiemsee
Gollenshausener Str. 1
83254 Breitbrunn a.Chiemsee
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fax
+49 8054 9039-17

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Breitbrunn a. Chiemsee zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Breitbrunn a. Chiemsee?

Anschrift: Gollenshausener Str. 1, 83254 Breitbrunn a.Chiemsee. Telefon: +49 8054 9039-0. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Breitbrunn a. Chiemsee zuständig?

Für 3 Städte und Gemeinden, darunter Breitbrunn a. Chiemsee, Gstadt a. Chiemsee, Chiemsee.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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