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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Dirlewang

Zuständig für 4 Städte und Gemeinden mit rund 6.100 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Dirlewang - Einwohnermeldeamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Dirlewang
Marktstr. 19
87742 Dirlewang
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:30 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fax
+49 8267 9696-30
Website der Stelle
vg-dirlewang.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Dirlewang zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Dirlewang?

Anschrift: Marktstr. 19, 87742 Dirlewang. Telefon: +49 8267 9696-0. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:30 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr. E-Mail: ewo@vg-dirlewang.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Dirlewang zuständig?

Für 4 Städte und Gemeinden, darunter Dirlewang, Stetten, Unteregg, Apfeltrach.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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