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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Erftal

Zuständig für 2 Städte und Gemeinden mit rund 5.621 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Erftal.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Erftal
Große Maingasse 1
63927 Bürgstadt
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fax
+49 9371 6500500
Website der Stelle
buergstadt.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Erftal zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Erftal?

Anschrift: Große Maingasse 1, 63927 Bürgstadt. Telefon: +49 9371 9738-0. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr. E-Mail: poststelle@buergstadt.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Erftal zuständig?

Für 2 Städte und Gemeinden, darunter Bürgstadt, Neunkirchen.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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