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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Fladungen

Zuständig für 3 Städte und Gemeinden mit rund 3.828 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Fladungen - Bürgerbüro.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Fladungen
Marktplatz 1
97650 Fladungen
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fax
+49 9778 9191-33

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Fladungen zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Fladungen?

Anschrift: Marktplatz 1, 97650 Fladungen. Telefon: +49 9778 9191-0. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Fladungen zuständig?

Für 3 Städte und Gemeinden, darunter Fladungen, Nordheim v. d. Rhön, Hausen.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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