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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Gars a. Inn

Zuständig für 2 Städte und Gemeinden mit rund 5.789 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Gars a.Inn.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Gars a. Inn
Hauptstraße 3
83536 Gars a.Inn
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; und nach Vereinbarung
Fax
+49 8073 9185-15
Website der Stelle
gars.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Gars a. Inn zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Gars a. Inn?

Anschrift: Hauptstraße 3, 83536 Gars a.Inn. Telefon: +49 8073 9185-0. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; und nach Vereinbarung.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Gars a. Inn zuständig?

Für 2 Städte und Gemeinden, darunter Gars a. Inn, Unterreit.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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