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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main

Zuständig für 3 Städte und Gemeinden mit rund 4.088 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a.Main.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main
Frankfurter Straße 4a
97737 Gemünden a. Main
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; und nach Vereinbarung
Fax
+49 9351 9724-50
Website der Stelle
vgem-gemuenden.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main?

Anschrift: Frankfurter Straße 4a, 97737 Gemünden a. Main. Telefon: +49 9351 9724-0. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; und nach Vereinbarung. E-Mail: poststelle@vgem-gemuenden.bayern.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main zuständig?

Für 3 Städte und Gemeinden, darunter Karsbach, Gräfendorf, Gössenheim.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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