Bayern
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Hagenbüchach-Wilhelmsdorf
Zuständig für 2 Städte und Gemeinden mit rund 3.091 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Hagenbüchach-Wilhelmsdorf.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Hagenbüchach-Wilhelmsdorf
Hugenottenplatz 8
91489 Wilhelmsdorf
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 9104 82629-0
- Öffnungszeiten
- Mo 09:00 Uhr - 11:00 Uhr; Di 09:00 Uhr - 11:00 Uhr; Mi 09:00 Uhr - 11:00 Uhr; Do 09:00 Uhr - 11:00 Uhr; Fr 09:00 Uhr - 11:00 Uhr; Das Rathaus in Wilhelmsdorf hat am Montag zusätzlich von 14:00 bis 18.00 Uhr geöffnet.; Das Rathaus in Hagenbüchach hat am Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr geöffnet, freitags ist das Rathaus in Hagenbüchach geschlossen.; und nach Vereinbarung
- info@wilhelmsdorf.de
- Fax
- +49 9104 82629-29
- Website der Stelle
- wilhelmsdorf.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Hagenbüchach-Wilhelmsdorf zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- HagenbüchachHebesatz 300 %
- WilhelmsdorfHebesatz 360 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Hagenbüchach-Wilhelmsdorf?
Anschrift: Hugenottenplatz 8, 91489 Wilhelmsdorf. Telefon: +49 9104 82629-0. Öffnungszeiten: Mo 09:00 Uhr - 11:00 Uhr; Di 09:00 Uhr - 11:00 Uhr; Mi 09:00 Uhr - 11:00 Uhr; Do 09:00 Uhr - 11:00 Uhr; Fr 09:00 Uhr - 11:00 Uhr; Das Rathaus in Wilhelmsdorf hat am Montag zusätzlich von 14:00 bis 18.00 Uhr geöffnet.; Das Rathaus in Hagenbüchach hat am Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr geöffnet, freitags ist das Rathaus in Hagenbüchach geschlossen.; und nach Vereinbarung. E-Mail: info@wilhelmsdorf.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Hagenbüchach-Wilhelmsdorf zuständig?
Für 2 Städte und Gemeinden, darunter Hagenbüchach, Wilhelmsdorf.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
Weitere Gewerbeämter im selben Kreis
- Gewerbeamt Bad Windsheim
- Gewerbeamt Burghaslach
- Gewerbeamt Dietersheim
- Gewerbeamt Emskirchen
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- Gewerbeamt Neustadt a. d. Aisch
- Gewerbeamt Obernzenn
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