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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Hagenbüchach-Wilhelmsdorf

Zuständig für 2 Städte und Gemeinden mit rund 3.091 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Hagenbüchach-Wilhelmsdorf.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Hagenbüchach-Wilhelmsdorf
Hugenottenplatz 8
91489 Wilhelmsdorf
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Öffnungszeiten
Mo 09:00 Uhr - 11:00 Uhr; Di 09:00 Uhr - 11:00 Uhr; Mi 09:00 Uhr - 11:00 Uhr; Do 09:00 Uhr - 11:00 Uhr; Fr 09:00 Uhr - 11:00 Uhr; Das Rathaus in Wilhelmsdorf hat am Montag zusätzlich von 14:00 bis 18.00 Uhr geöffnet.; Das Rathaus in Hagenbüchach hat am Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr geöffnet, freitags ist das Rathaus in Hagenbüchach geschlossen.; und nach Vereinbarung
Fax
+49 9104 82629-29
Website der Stelle
wilhelmsdorf.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Hagenbüchach-Wilhelmsdorf zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Hagenbüchach-Wilhelmsdorf?

Anschrift: Hugenottenplatz 8, 91489 Wilhelmsdorf. Telefon: +49 9104 82629-0. Öffnungszeiten: Mo 09:00 Uhr - 11:00 Uhr; Di 09:00 Uhr - 11:00 Uhr; Mi 09:00 Uhr - 11:00 Uhr; Do 09:00 Uhr - 11:00 Uhr; Fr 09:00 Uhr - 11:00 Uhr; Das Rathaus in Wilhelmsdorf hat am Montag zusätzlich von 14:00 bis 18.00 Uhr geöffnet.; Das Rathaus in Hagenbüchach hat am Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr geöffnet, freitags ist das Rathaus in Hagenbüchach geschlossen.; und nach Vereinbarung. E-Mail: info@wilhelmsdorf.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Hagenbüchach-Wilhelmsdorf zuständig?

Für 2 Städte und Gemeinden, darunter Hagenbüchach, Wilhelmsdorf.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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