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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Heldenstein

Zuständig für 2 Städte und Gemeinden mit rund 3.889 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Heldenstein - Melde- und Gewerbeamt/Bürgerbüro.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Heldenstein
Schulstr. 5a
84431 Heldenstein
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; und nach Vereinbarung
Fax
+49 8636 9823-29
Website der Stelle
heldenstein.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Heldenstein zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Heldenstein?

Anschrift: Schulstr. 5a, 84431 Heldenstein. Telefon: +49 8636 9823-0. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; und nach Vereinbarung. E-Mail: info@heldenstein.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Heldenstein zuständig?

Für 2 Städte und Gemeinden, darunter Heldenstein, Rattenkirchen.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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