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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Henfenfeld

Zuständig für 3 Städte und Gemeinden mit rund 4.348 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Henfenfeld.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Henfenfeld
Kirchenstraße 10
91239 Henfenfeld
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; und nach Vereinbarung
Fax
+49 9151 8694-24
Website der Stelle
vg-henfenfeld.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Henfenfeld zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Henfenfeld?

Anschrift: Kirchenstraße 10, 91239 Henfenfeld. Telefon: +49 9151 8694-0. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; und nach Vereinbarung. E-Mail: info@vg-henfenfeld.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Henfenfeld zuständig?

Für 3 Städte und Gemeinden, darunter Henfenfeld, Offenhausen, Engelthal.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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