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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt a. d. Donau

Zuständig für 5 Städte und Gemeinden mit rund 12.932 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt a.d.Donau - Ordnungsamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt a. d. Donau
Herzog-Philipp-Ludwig-Str. 10
89420 Höchstädt a.d.Donau
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fax
+49 9074 44-55

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt a. d. Donau zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt a. d. Donau?

Anschrift: Herzog-Philipp-Ludwig-Str. 10, 89420 Höchstädt a.d.Donau. Telefon: +49 9074 44-0. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr. E-Mail: info@hoechstaedt.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt a. d. Donau zuständig?

Für 5 Städte und Gemeinden, darunter Höchstädt a. d. Donau, Finningen, Blindheim, Schwenningen, Lutzingen.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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