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Sachsen

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Königsbrück

Zuständig für 3 Städte und Gemeinden mit rund 8.068 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Stadt Königsbrück.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Königsbrück
Markt 20
01936 Königsbrück
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Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 09:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Fax
+49 35795 45781
Website der Stelle
koenigsbrueck.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Königsbrück zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Königsbrück?

Anschrift: Markt 20, 01936 Königsbrück. Telefon: +49 35795 3880. Öffnungszeiten: Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 09:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr. E-Mail: stadt@koenigsbrueck.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Königsbrück zuständig?

Für 3 Städte und Gemeinden, darunter Königsbrück, Laußnitz, Neukirch.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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