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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg a. Inn

Zuständig für 3 Städte und Gemeinden mit rund 6.173 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg a.Inn.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg a. Inn
Marktplatz 1
84559 Kraiburg a.Inn
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; und nach Vereinbarung
Fax
+49 8638 9838-29
Website der Stelle
markt-kraiburg.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg a. Inn zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg a. Inn?

Anschrift: Marktplatz 1, 84559 Kraiburg a.Inn. Telefon: +49 8638 9838-0. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; und nach Vereinbarung. E-Mail: poststelle-pki@vg-kraiburg.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg a. Inn zuständig?

Für 3 Städte und Gemeinden, darunter Kraiburg a. Inn, Taufkirchen, Jettenbach.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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