Gewerbeämter.org

Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Kreuzwertheim

Zuständig für 3 Städte und Gemeinden mit rund 6.095 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Kreuzwertheim.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Kreuzwertheim
Lengfurter Str. 8
97892 Kreuzwertheim
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr; und nach Vereinbarung
Fax
+49 9342 9262-33
Website der Stelle
vgem-kreuzwertheim.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Kreuzwertheim zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Kreuzwertheim?

Anschrift: Lengfurter Str. 8, 97892 Kreuzwertheim. Telefon: +49 9342 9262-0. Öffnungszeiten: Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr; und nach Vereinbarung. E-Mail: poststelle@vgem-kreuzwertheim.bayern.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Kreuzwertheim zuständig?

Für 3 Städte und Gemeinden, darunter Kreuzwertheim, Hasloch, Schollbrunn.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

Weitere Gewerbeämter im selben Kreis