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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Krumbach (Schwaben)

Zuständig für 6 Städte und Gemeinden mit rund 6.273 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Krumbach (Schwaben) - Hauptamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Krumbach (Schwaben)
Rittlen 6
86381 Krumbach (Schwaben)
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Öffnungszeiten
Mo 07:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr; Di 07:00 Uhr - 12:30 Uhr; Mi 07:00 Uhr - 12:30 Uhr; Do 07:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 07:00 Uhr - 12:30 Uhr; Für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen können auch Zeiten außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten vereinbart werden.; und nach Vereinbarung
Fax
+49 8282 88996-22

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Krumbach (Schwaben) zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Krumbach (Schwaben)?

Anschrift: Rittlen 6, 86381 Krumbach (Schwaben). Telefon: +49 8282 88996-10. Öffnungszeiten: Mo 07:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr; Di 07:00 Uhr - 12:30 Uhr; Mi 07:00 Uhr - 12:30 Uhr; Do 07:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 07:00 Uhr - 12:30 Uhr; Für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen können auch Zeiten außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten vereinbart werden.; und nach Vereinbarung. E-Mail: info@vg-krumbach.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Krumbach (Schwaben) zuständig?

Für 6 Städte und Gemeinden, darunter Deisenhausen, Breitenthal, Aletshausen, Wiesenbach, Waltenhausen, Ebershausen.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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