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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Krummennaab

Zuständig für 2 Städte und Gemeinden mit rund 2.541 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Krummennaab.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Krummennaab
Hauptstr. 1
92703 Krummennaab
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Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr; Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr; Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr; und nach Vereinbarung

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Krummennaab zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Krummennaab?

Anschrift: Hauptstr. 1, 92703 Krummennaab. Telefon: +49 9682 9211-0. Öffnungszeiten: Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr; Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr; Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr; und nach Vereinbarung. E-Mail: poststelle@krummennaab.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Krummennaab zuständig?

Für 2 Städte und Gemeinden, darunter Krummennaab, Reuth b. Erbendorf.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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