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Sachsen

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Kurort Seiffen - Deutschneudorf - Heidersdorf

Zuständig für 3 Städte und Gemeinden mit rund 3.405 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Ordnungsamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Kurort Seiffen - Deutschneudorf - Heidersdorf
Am Rathaus 4
09548 Kurort Seiffen
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Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Gewerbe-/Ordnungsamt nur bis 15:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Kurort Seiffen - Deutschneudorf - Heidersdorf zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Kurort Seiffen - Deutschneudorf - Heidersdorf?

Anschrift: Am Rathaus 4, 09548 Kurort Seiffen. Öffnungszeiten: Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Gewerbe-/Ordnungsamt nur bis 15:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Kurort Seiffen - Deutschneudorf - Heidersdorf zuständig?

Für 3 Städte und Gemeinden, darunter Seiffen/Erzgeb., Deutschneudorf, Heidersdorf.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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