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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Lalling

Zuständig für 4 Städte und Gemeinden mit rund 5.656 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Lalling.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Lalling
Hauptstr. 28
94551 Lalling
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Öffnungszeiten
Mo 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 13:15 Uhr - 16:00 Uhr; Di 08:15 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 13:15 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:15 Uhr - 12:15 Uhr
Fax
+49 9904 8312-128
Website der Stelle
vg-lalling.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Lalling zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Lalling?

Anschrift: Hauptstr. 28, 94551 Lalling. Telefon: +49 9904 8312-0. Öffnungszeiten: Mo 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 13:15 Uhr - 16:00 Uhr; Di 08:15 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 13:15 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:15 Uhr - 12:15 Uhr. E-Mail: poststelle@vgem-lalling.bayern.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Lalling zuständig?

Für 4 Städte und Gemeinden, darunter Lalling, Schaufling, Grattersdorf, Hunding.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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