Gewerbeämter.org

Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Langerringen

Zuständig für 2 Städte und Gemeinden mit rund 5.840 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Langerringen.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Langerringen
Hauptstr. 16
86853 Langerringen
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 13:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 13:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 13:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 13:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr; nach vorheriger Terminvereinbarung ab 07:00 Uhr und bis 18:00 Uhr möglich; und nach Vereinbarung
Fax
+49 8232 9603-21
Website der Stelle
langerringen.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Langerringen zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Langerringen?

Anschrift: Hauptstr. 16, 86853 Langerringen. Telefon: +49 8232 9603-0. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 13:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 13:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 13:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 13:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr; nach vorheriger Terminvereinbarung ab 07:00 Uhr und bis 18:00 Uhr möglich; und nach Vereinbarung. E-Mail: vg@langerringen.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Langerringen zuständig?

Für 2 Städte und Gemeinden, darunter Langerringen, Hiltenfingen.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

Weitere Gewerbeämter im selben Kreis