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Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Lichtenberg-Weißenborn

Zuständig für 2 Städte und Gemeinden mit rund 5.049 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Gemeinde Lichtenberg/Erzgeb..

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Lichtenberg-Weißenborn
Bahnhofstraße 3 A
09638 Lichtenberg/Erzgeb.
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Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Für Anliegen im Einwohnermeldeamt für Montag- und Donnerstagnachmittag bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter Tel.: +49 37323 543-16) Mo 13:00 - 17:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Fax
+49 37323 543-27
Website der Stelle
lichtenberg-erzgebirge.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Lichtenberg-Weißenborn zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Lichtenberg-Weißenborn?

Anschrift: Bahnhofstraße 3 A, 09638 Lichtenberg/Erzgeb.. Telefon: +49 37323 543-0. Öffnungszeiten: Allgemeine Öffnungszeit (Für Anliegen im Einwohnermeldeamt für Montag- und Donnerstagnachmittag bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter Tel.: +49 37323 543-16) Mo 13:00 - 17:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr. E-Mail: verwaltung@lichtenberg-erzgebirge.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Lichtenberg-Weißenborn zuständig?

Für 2 Städte und Gemeinden, darunter Lichtenberg/Erzgeb., Weißenborn/Erzgeb..

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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