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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Lohr a. Main

Zuständig für 4 Städte und Gemeinden mit rund 5.140 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Lohr a.Main.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Lohr a. Main
Schloßplatz 2
97816 Lohr a.Main
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:30 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fax
+49 9352 8730-30
Website der Stelle
vgem-lohr.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Lohr a. Main zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Lohr a. Main?

Anschrift: Schloßplatz 2, 97816 Lohr a.Main. Telefon: +49 9352 8730-0. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:30 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr. E-Mail: poststelle@vgem-lohr.bayern.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Lohr a. Main zuständig?

Für 4 Städte und Gemeinden, darunter Steinfeld, Neustadt a. Main, Rechtenbach, Neuendorf.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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