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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Neuburg a. d. Donau

Zuständig für 2 Städte und Gemeinden mit rund 3.641 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Neuburg a.d.Donau - Steuern, Gebühren.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Neuburg a. d. Donau
Tilly-Park 1 a
86633 Neuburg a.d.Donau
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fax
+49 8431 6719-40

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Neuburg a. d. Donau zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Neuburg a. d. Donau?

Anschrift: Tilly-Park 1 a, 86633 Neuburg a.d.Donau. Telefon: +49 8431 6719-0. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr. E-Mail: augstein@vg-neuburg.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Neuburg a. d. Donau zuständig?

Für 2 Städte und Gemeinden, darunter Bergheim, Rohrenfels.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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