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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen b. Sulzbach-R.

Zuständig für 3 Städte und Gemeinden mit rund 5.145 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen b. Sulzbach-R.
Am Rathaus 1
92259 Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 13:30 Uhr; Do 13:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fax
+49 9663 9130-30
Website der Stelle
vg-neukirchen.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen b. Sulzbach-R. zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen b. Sulzbach-R.?

Anschrift: Am Rathaus 1, 92259 Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg. Telefon: +49 9663 9130-0. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 13:30 Uhr; Do 13:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr. E-Mail: info@vg-neukirchen.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen b. Sulzbach-R. zuständig?

Für 3 Städte und Gemeinden, darunter Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg, Etzelwang, Weigendorf.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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