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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i. d. OPf.

Zuständig für 3 Städte und Gemeinden mit rund 9.700 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf..

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i. d. OPf.
Bahnhofstr. 12
92318 Neumarkt i.d.OPf.
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Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 17:00 Uhr; Di 8:00 Uhr - 17:00 Uhr; Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 8:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 8:00 Uhr - 15:30 Uhr
Fax
+49 9181 2912-150
Website der Stelle
vg-neumarkt.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i. d. OPf. zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i. d. OPf.?

Anschrift: Bahnhofstr. 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf.. Telefon: +49 9181 2912-0. Öffnungszeiten: Mo 8:00 Uhr - 17:00 Uhr; Di 8:00 Uhr - 17:00 Uhr; Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 8:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 8:00 Uhr - 15:30 Uhr. E-Mail: info@vg-neumarkt.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i. d. OPf. zuständig?

Für 3 Städte und Gemeinden, darunter Sengenthal, Pilsach, Berngau.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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