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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a. d. Waldnaab

Zuständig für 5 Städte und Gemeinden mit rund 7.730 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab - Ordnungsamt, Bauamt, Sozialwesen.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a. d. Waldnaab
Naabstraße 5
92660 Neustadt a.d.Waldnaab
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; und nach Vereinbarung
Fax
+49 9602 9430-45

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a. d. Waldnaab zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a. d. Waldnaab?

Anschrift: Naabstraße 5, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab. Telefon: +49 9602 9430-0. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; und nach Vereinbarung.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a. d. Waldnaab zuständig?

Für 5 Städte und Gemeinden, darunter Parkstein, Püchersreuth, Störnstein, Theisseil, Kirchendemenreuth.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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